Häufig gestellte Fragen


Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu unseren Leistungsbereichen und zu den Themen Entlastungsbetrag, Pflegesachleistungen, Beratungskosten und vieles mehr.

Häufig gestellte Fragen zu den Leistungen aus der Hauswirtschaft und der Seniorenbetreuung.
1Was ist der Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist eine Budget-Leistung, welche dem Versicherten von den Pflegekassen ab Pflegestufe 1 zusteht. Dort steht der Betrag monatlich zum Abruf bereit. Dieser Betrag kann über mehrere Monat aufgebaut werden.
2Welche Betrag steht mir monatlich zu?
Ab Pflegestufe 1 bis Pflegestufe 5 steht Ihnen Monatlich ein Betrag von 125€ zur Verfügung. Dieser wird automatisch auf das Konto bei Ihrer jeweiligen Pflegekasse bezahlt. Es können auch Rückwirkend Leistungen in Anspruch genommen werden, sobald Sie eine Pflegestufe haben. Die Höhe des Entlastungsbetrages können Sie bei Ihrer Pflegekasse erfragen.
3Kann der Entlastungsbetrag entfallen?
Unter Vorbehalt verfällt der Betrag immer im Folgejahr zum 30.06. eines jeden Jahres. Unter umständen kann dieses Datum aber auch variieren, z.B. wie in den aktuellen Jahren durch die Corona-Pandemie. Das genaue Verfallsdatum kann bei der jeweiligen Pflegekasse abgefragt werden.
4Welche Tätigkeiten werden von der Pflegekasse übernommen?
Es zählen zum Beispiel haushaltsnahe Leistungen wie die Fensterreinigung, das Saugen, Wischen, sowie die Treppenhausreinigung dazu. Zusätzlich gibt es die Betreuungsleistungen in Form von Alltagsbegleitung oder die Unterstützung im Alltag, die ebenfalls damit abgedeckt werden kann.
5Was kosten diese Leistungen?
Als zugelassenes Unternehmen ist es uns möglich, direkt mit den jeweiligen Pflegekassen abzurechnen. Innerhalb des Entlastungsbetrages übernimmt die Pflegekasse. Der Rechnungsversand erfolgt an die jeweilige Pflegekasse.
6Übernehmen Sie auch pflegerische Leistungen?
Aktuell bieten wir keine Pflegeleistungen an. Die Bereiche der Hauswirtschaft und der Seniorenbetreuung sind keine Leistungen aus dem Pflegebereich.
7Was kostet mich die Beratung?
Die Beratung rund um unsere Leistung aus den Bereichen der Hauswirtschaft und der Seniorenbetreuung ist kostenlos.
8Wann kann mit den Tätigkeiten begonnen werden?
Wenn Sie sich für eine unserer Leistungen aus dem Bereich der Hauswirtschaft oder der Betreuung entschieden haben, können die Tätigkeiten innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen begonnen werden.
9Ich möchte Ihre Leistung in Anspruch nehmen, wie geht es weiter?
Wenn Sie sich für unsere Leistungen entschieden haben, kommen wir gerne zu Ihnen und hören uns an, wie wir Sie am besten unterstützen können. Das persönliche Beratungsgespräch ist kostenlos. Wir zeigen Ihnen auf, welche Leistungen wir Ihnen anbieten können und sagen Ihnen ebenfalls, welche Leistungen und in welcher Höhe die Krankenkasse diese Kosten übernimmt.