Pflegesachleistungen

Wenn man von Pflegesachleistungen spricht, wird eine zu pflegende Person zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt. Um diese Pflege in Anspruch zu nehmen, steht jeder Pflegebedürftigen Person ein entsprechendes Budget im Monat zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt dabei zwischen dem jeweiligen Pflegedienst und der Pflegekasse. Die Pflegeleistungen können dabei von Mensch zu Mensch unterschiedlich sein, je nachdem wie, und was für ein Pflegeangebot durchgeführt wird. Dazu zählen einfache Betreuungsleistungen sowie pflegerische Maßnahmen.

Betreuungsleistungen können ebenfalls mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Dazu zählt z.B. die Unterstützung im Alltag, Bewegungsangebote oder das Führen von Haushalten.

Pflegebedürftige können diese Pflegesachleistungen der Pflegekassen von Pflege- und Betreuungsdiensten in Anspruch nehmen. Allerdings steht erst ab dem Pflegegrad 2 das Geld monatlich zur Verfügung.

Stand: Januar 2024

PflegegradEuro / Monatlich
10,00€
2761 €
31432 €
41778 €
52200 €

Entlastungsbetrag

Anders als erst ab Pflegestufe 2, gibt es bereits für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat. Dieser Betrag deckt zusätzliche Aufwendungen für Entlastungsangebote ab, die ebenfalls von der Pflegekasse übernommen werden. Darunter zählt zum Beispiel die Seniorenbetreuung mit der Unterstützung im Alltag, Einkaufshilfe, Unterstützung der Grundpflege oder die Betreuung bei Demenz.

PflegegradMonatlicher Entlastungsbetrag
1125 €
2125 €
3125 €
4125 €
5125 €

Umwandlung von Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad der Stufe 2 können bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsanspruchs für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung, Unterhaltungen etc.) in Anspruch nehmen. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass der Sachleistungsbetrag nur bis zu 60 Prozent ausgeschöpft ist. Es ist auch möglich, weniger als 40 Prozent umzuwandeln. Die Umwandlung muss seit dem 01.01.2022 nicht mehr bei der jeweiligen Pflegekasse beantragt werden. Die Umwandlung erfolgt automatisch.

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist etwas anderes als die Pflegesachleistungen. Das Pflegegeld bekommt man, wenn ehrenamtliche Personen die Pflege zu Hause übernehmen. Meist nutzen Familienangehörige das Pflegegeld. Das Geld wird anders als bei den Pflegesachleistungen direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Man verfügt selbst über das Geld und kann selbst entscheiden, welche Leistungen dafür in Anspruch genommen werden.

PflegegradEuro / Monatlich
10,00 €
2332 €
3572 €
4764 €
5947 €

Der Pflegebedürftige bestimmt selbst, wie das Geld ausgegeben wird. Wichtig ist nur, dass mit dem Pflegegeld die erforderliche Pflege und der Bedarf zu Hause sichergestellt sind.

Allerdings gilt es zu beachten, dass das Pflegegeld nur dann bezahlt wird, wenn der Pflegebedürftige regelmäßig einen Beratungsbesuch durchführen lässt. Bei den Pflegegraden 2 und 3 sind die Beratungsbesuche halbjährlich, in den Pflegekassen 3 und 4 vierteljährlich zu nutzen. Diese Kosten der Beratungsbesuche übernimmt ebenfalls die Pflegekassen.

Kombination von Sachleistung und Pflegegeld

Es ist möglich, das Geld für die Sachleistungen mit dem Pflegegeld zu kombinieren.

Haben Sie zum Beispiel den Pflegegrad 2 mit einer Sachleistung von 724 € monatlich und nutzen davon aber nur 80% also 579,20€. Dann können Sie sich 20 Prozent von dem Pflegegeld der Stufe 2 in dem Fall 144,80€ auszahlen lassen. Somit hätten Sie die Sachleistung und das Pflegegeld kombiniert und können das ausgezahlte Geld für andere Pflegeleistungen nutzen.

Umwandung von Sachleistungen von bis zu 40 Prozent

Es ist außerdem möglich, das Geld für die monatlichen Sachleistungen umzuwandeln, um das Geld für Entlastungsleistungen aufzubrauchen.
Für die Entlastungsleistungen steht monatlich 125 € zur Verfügung. Ab einer Pflegestufe 2 hätten Sie zum Beispiel 125 € plus 275,60 € für Entlastungsleistungen nach der Umwandlung zur Verfügung.

Pflegestufe Sachleistungen / MonatlichUmwandlung von Sachleistungen bis zu 40 Prozent
10,00 €0,00 €
2761 €304,40 €
31432 €572,80 €
41778 €711,20 €
52200 €880,00 €

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