Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine Budget-Leistung, welche den Versicherten der jeweiligen Pflegekasse ab Pflegestufe 1 zusteht. Die pflegebedürftige Person bekommt monatlich 125 Euro auf das Pflegekonto der Krankenkasse gut geschrieben. Dort steht es monatlich zum Abruf bereit. Dieser Betrag kann über mehrere Monate aufgebaut werden, verfällt also nicht, wenn man diesen nicht Monat für Monat ausschöpft.

Wichtig hierbei zu beachten ist, dass dieser Betrag am 30.06. des Folgejahres verfällt. Bis dahin bleibt das Guthaben auf dem Konto der Pflegekasse bestehen. Sollte das Budget von 125 € in einem Monat mal nicht aufgebraucht werden, bleibt der Restbetrag auf dem Konto der Pflegekasse ebenfalls bestehen.

Umwandlung von Sachleistungen

Da die 125 Euro im Monat schnell aufgebraucht sein können, gibt es eine Möglichkeit, diesen Betrag zu erhöhen. So gibt es die Möglichkeit ab Pflegestufe 2, den Betrag der Pflegesachleistungen von bis zu 40 % umwandeln zu lassen, und diesen Umwandlungsbetrag auf den Entlastungsbetrag (125€ monatlich) darauf zurechnen. Um diesen Vorteil zu nutzen, ist ein Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse nötig. Es ist allerdings darauf zu achten, dass der Betrag für die Pflegesachleistungen zuvor nicht komplett aufgebraucht wird, sonst ist für diesen Monat keine Umwandlung mehr möglich.

Seit Januar 2022 benötigt es keinen Antrag mehr bei der Pflegekasse. Diese Umwandlung erfolgt ab sofort automatisch.

So hätte man monatlich folgendes Budget zur Verfügung:

  • Pflegestufe 1: 125,00€ im Monat
  • Pflegestufe 2: 400,60€ im Monat
  • Pflegestufe 3: 644,20€ im Monat
  • Pflegestufe 4: 769,80€ im Monat
  • Pflegestufe 5: 923,00€ im Monat

Wozu dient der Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag dient der Entlastung der pflegenden Angehörigen oder anderer nahestehende zur Förderung der Alltagsgestaltung. Hierbei werden Aufwendungen erstattet, die im Zusammenhang der Tages bzw. Nachtpflege, Kurzzeitpflege, oder vom jeweiligen Land anerkannte, Angebote zur Unterstützung im Alltag entstehen.

Verwendung des Entlastungsbetrages

Der Entlastungsbetrag kann für viele Leistungen in Anspruch genommen werden. Häufig werden folgende Beispiele für den Entlastungsbetrag genutzt:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • Haushaltshilfe
  • Betreuungsleistungen
  • Spaziergänge
  • Betreuung bei Demenz
  • Betreuung bei körperlichen Einschränkungen
  • Freizeit und Reisebegleitung

Als anerkanntes Unternehmen ist es uns Möglich, die Abrechnung mit der jeweiligen Pflegekasse direkt vorzunehmen. Wir übernehmen auch gerne die Kontaktaufnahme und helfen Ihnen bei der Erledigung aller nötigen Formulare.

Wenn Sie Fragen zu den Themen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren.