Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Budget-Leistung, die pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1 zusteht. Pflegebedürftige erhalten von ihrer Pflegekasse einen Betrag von 131 €, der auf einem Pflegekonto gutgeschrieben wird und monatlich zur Verfügung steht. Dieser Betrag kann über mehrere Monate angespart werden, sofern er nicht sofort genutzt wird, und verfällt nicht direkt am Ende des Monats.
Wichtig zu beachten: Der angesparte Entlastungsbetrag verfällt am 30. Juni des Folgejahres, sofern er bis dahin nicht genutzt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das Guthaben auf dem Pflegekonto bestehen. Nicht genutzte Beträge eines Monats werden auf das Pflegekonto übertragen, sodass keine Mittel verloren gehen, solange sie rechtzeitig abgerufen werden.
Umwandlung von Pflegesachleistungen
Da der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat oft nicht ausreicht, gibt es ab Pflegegrad 2 die Möglichkeit, den Betrag durch Umwandlung eines Teils der Sachleistungen zu erhöhen. Bis zu 40 % der Sachleistungsbeträge können umgewandelt und dem Entlastungsbetrag hinzugerechnet werden.
Seit Januar 2022 ist für diese Umwandlung kein gesonderter Antrag mehr bei der Pflegekasse notwendig – die Anpassung erfolgt automatisch. Es ist jedoch wichtig darauf zu achten, dass die Sachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft sind, da die Umwandlung ansonsten in diesem Monat nicht möglich ist.
Nach der Umwandlung stehen monatlich folgende Budgets zur Verfügung:
- Pflegegrad 1: 131 € (nicht umwandelbar)
- Pflegegrad 2: 449,40 €
- Pflegegrad 3: 729,80 €
- Pflegegrad 4: 874,60 €
- Pflegegrad 5: 1.050,60 €
Wozu dient der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist dafür gedacht, pflegende Angehörige oder andere Betreuungspersonen zu entlasten und die Alltagsgestaltung der pflegebedürftigen Person zu unterstützen. Er dient insbesondere dazu, Kosten für die Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder für vom jeweiligen Bundesland anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag zu decken.
Verwendung des Entlastungsbetrags
Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden, darunter:
- Spaziergänge
- Haushaltshilfe
- Betreuungsleistungen
- Freizeit- und Reisebegleitung
- Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Betreuung bei Demenz oder körperlichen Einschränkungen
Als anerkanntes Unternehmen sind wir in der Lage, die Abrechnung direkt mit der jeweiligen Pflegekasse vorzunehmen. Darüber hinaus übernehmen wir gerne die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen und unterstützen Sie bei der Erledigung aller notwendigen Formulare.
Kontakt
Falls Sie Fragen zum Entlastungsbetrag, zu den Umwandlungsmöglichkeiten oder zur allgemeinen Abrechnung haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter!